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17. Januar 2025
Einblicke ins Tagesgeschäft bei der Lüdenscheider Wohnstätten AG: Zwangsräumung
Was passiert bei einer Zwangsräumung?
Eine Zwangsräumung kommt dann zum Einsatz, wenn Mieter:innen ihren Pflichten langfristig nicht nachkommen – z. B. keine Miete zahlen. Das ist leider Teil unseres Alltags, denn als Wohnungsunternehmen tragen wir Verantwortung für alle unsere Mieter:innen und die Immobilie.
Ablauf einer Zwangsräumung:
- Gerichtsbeschluss: Erst nach einem gerichtlichen Urteil können wir handeln.
- Ankündigung: Der Termin wird dem/der Mieter:in rechtzeitig mitgeteilt.
- Durchführung: Ein Gerichtsvollzieher organisiert die Räumung, oft mit Unterstützung von Fachkräften. (Ordnungsamt, Polizei usw.)
Arten der Zwangsräumung:
- Normale Räumung: Die Wohnung wird vollständig geleert.
- Berliner Räumung: Nur die Schlösser werden ausgetauscht, der Besitz bleibt zunächst in der Wohnung.
Herr Levermann sagt dazu: “Zwangsräumungen sind immer der letzte Schritt. Uns ist wichtig, frühzeitig Lösungen zu finden, um das zu vermeiden.
Unser Ziel: Faire Lösungen für alle Beteiligten – immer mit einem offenen Ohr!








