Was passiert bei einer Zwangsräumung?

Eine Zwangsräumung kommt dann zum Einsatz, wenn Mieter:innen ihren Pflichten langfristig nicht nachkommen – z. B. keine Miete zahlen. Das ist leider Teil unseres Alltags, denn als Wohnungsunternehmen tragen wir Verantwortung für alle unsere Mieter:innen und die Immobilie.

 

Ablauf einer Zwangsräumung:

  1. Gerichtsbeschluss: Erst nach einem gerichtlichen Urteil können wir handeln.
  2. Ankündigung: Der Termin wird dem/der Mieter:in rechtzeitig mitgeteilt.
  3. Durchführung: Ein Gerichtsvollzieher organisiert die Räumung, oft mit Unterstützung von Fachkräften. (Ordnungsamt, Polizei usw.)

 

Arten der Zwangsräumung:

  • Normale Räumung: Die Wohnung wird vollständig geleert.
  • Berliner Räumung: Nur die Schlösser werden ausgetauscht, der Besitz bleibt zunächst in der Wohnung.

 

Herr Levermann sagt dazu: “Zwangsräumungen sind immer der letzte Schritt. Uns ist wichtig, frühzeitig Lösungen zu finden, um das zu vermeiden.

Unser Ziel: Faire Lösungen für alle Beteiligten – immer mit einem offenen Ohr!