Letzte Beiträge
- Mieter-Ratgeber: Es wird wieder kalt – so bleibt’s daheim warm!
- Tipps für den Alltag: Schuldnerberatung ist kein Makel
- Mieterratgeber: Sauberes Treppenhaus
- Jahresfahrt der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen im südlichen Märkischen Kreis nach Freiburg im Breisgau
- Unternehmenseigener Maler: toller Zustand garantiert
- Mieter-Ratgeber: Müllentsorgung – aber richtig!
- NEU: Die LüWo-Mieter-App
- E-world in Essen 2026
- AdW Wohnungswirtschaft Südwestfalen: MEHR TRANSPARENZ!
Themen / Kategorien
- Allgemein (38)
- Corona (2)
- Modernisierungen (4)
14. Oktober 2025
Der LüWo-Mieterratgeber: Das Endabnahmeprotokoll

-= Ratgeber Endabnahmeprotokoll =-
Allgemeines:
- Bei der Endabnahme wird die Wohnung gemeinsam mit der einem Mitarbeiter von uns begangen.
- Der Zustand der Wohnung wird dabei genau geprüft und schriftlich im Online-Protokoll festgehalten.
- Das Protokoll dient beiden Seiten als Nachweis, in welchem Zustand sich die Wohnung bei der Rückgabe befand.
- Fotos werden gemacht, um den Zustand eindeutig zu dokumentieren.
Wenn keine Weiterbelastung vorliegt:
- Die Wohnung ist in einem ordnungsgemäßen, sauberen Zustand.
- Es liegen keine Schäden, Mietrückstände oder offenen Forderungen vor.
- Alle Schlüssel wurden vollständig abgegeben / die Müllmarke wurde entfernt.
-> In diesem Fall ist keine Weiterbelastung notwendig.
Wenn eine Weiterbelastung vorliegt:
- Es wurden Mängel oder Beschädigungen festgestellt, die über normale Abnutzung hinausgehen.
- Schönheitsreparaturen, zu denen Mieter & Mieterinnen laut Mietvertrag verpflichtet sind, wurden nicht ausgeführt.
- Fehlende oder defekte Gegenstände (z.B. Türgriffe, Steckdosenabdeckungen, Schlüssel) werden im Protokoll erfasst.
- In solchen Fällen kann eine Kostenweiterbelastung erfolgen, die mit der hinterlegten Kaution verrechnet werden darf.
- Das Protokoll enthält eine genaue Auflistung der Punkte, damit die Abrechnung transparent bleibt-
->Zudem erhalten Sie das gesamte Protokoll per Mail als PDF noch an dem Tag der Endabnahme.
Frist für die Kautionsabrechnung:
- Nach der Endabnahme hat der Vermieter laut Rechtsprechung bis zu 6 Monate Zeit, die Kaution abzurechnen.
- Diese Frist dient dazu, mögliche Nachforderungen – zum Beispiel aus der letzten Nebenkostenabrechnung – zu prüfen.
- Innerhalb dieses Zeitraums kann die Rückzahlung vollständig oder teilweise erfolgen, je nach Ergebnis der Prüfung.
Tipp:
- Vor der Endabnahme gründlich reinigen und kleinere Mängel selbst beheben.
- Alle Wände, Böden und Armaturen prüfen – so lassen sich unnötige Kosten vermeiden.
- Alle Schlüssel vollständig abgeben und die Zählerstände (Heizung, Wasser, Strom) notieren schonmal selbst notieren.
- Bei Unsicherheit lieber nachfragen, um Missverständnisse zu vermeiden.








