Ab dem 9. Oktober 2025 gilt ein neues EU-weites Verfahren zur Empfängerprüfung (Verification of Payee – VoP) bei Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Das bedeutet:

Bei Überweisungen – z.B. auch bei der Miete – muss künftig der korrekte Empfängername angegeben werden, also „Lüdenscheider Wohnstätten AG“.

Fehlt dieser oder ist er falsch geschrieben, kann die Bank die Zahlung ablehnen.

 

Tipp: Überprüfen Sie bitte, ob der Empfängername in Ihren Daueraufträgen korrekt eingetragen ist, um Probleme bei der Mietzahlung zu vermeiden.