Letzte Beiträge
- Mitglied werden im Team der LüWo: Energieberater gesucht!
- Ein Jahrhundert verwurzelt: Mit neuem alten Logo in die Zukunft!
- Der 22. AOK-Firmenlauf
- Mieter-Ratgeber: Kellernutzung
- Lebensretter Defibrillator
- Werbeaktion Haus ANDERLAND
- LüWo auf die Ohren: Radiospots zu aktuellen Themen
- Mieter-Ratgeber: Es wird wieder kalt – so bleibt’s daheim warm!
- Tipps für den Alltag: Schuldnerberatung ist kein Makel
Themen / Kategorien
- Allgemein (31)
- Corona (2)
- Modernisierungen (1)
4. November 2025
Ratgegber für Mieter: Neuerungen bei Überweisung
Ab dem 9. Oktober 2025 gilt ein neues EU-weites Verfahren zur Empfängerprüfung (Verification of Payee – VoP) bei Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Das bedeutet:
Bei Überweisungen – z.B. auch bei der Miete – muss künftig der korrekte Empfängername angegeben werden, also „Lüdenscheider Wohnstätten AG“.
Fehlt dieser oder ist er falsch geschrieben, kann die Bank die Zahlung ablehnen.
Tipp: Überprüfen Sie bitte, ob der Empfängername in Ihren Daueraufträgen korrekt eingetragen ist, um Probleme bei der Mietzahlung zu vermeiden.








