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1. Oktober 2026
Wissenswertes: Veränderungen & Anbauten am Balkon

Anbauten und Veränderungen am Balkon sind grundsätzlich vorher mit uns abzustimmen und müssen genehmigt werden.
Dazu zählen u.a. Balkonkraftwerke, Springbrunnen, Sichtschutz oder jegliche Form von festen Anbauten und Installationen.
Wichtig:
Die Fassade, Balkonbrüstung und andere Gebäudeteile dürfen nicht eigenmächtig angebohrt, beschädigt oder verändert werden.
Entstehen durch nicht genehmigte Anbauten oder unsachgemäße Befestigungen Schäden am Gebäude, haftet der Mieter für die entstandenen Kosten und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
Erst Genehmigung einholen – dann montieren.








